Gesetze / Visa-Warndateigesetz

VWDG

§ 10 Zweckbindung und weitere Verarbeitung der Daten

Die ersuchende Behörde darf die übermittelten Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihr übermittelt worden sind. Eine Weiterübermittlung ist nicht zulässig.

§ 9 § 11