Gesetze / Visa-Warndateigesetz
VWDG§ 15 Verordnungsermächtigung
Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Näheres zu bestimmen
1.
2.
zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zur Übermittlung von Daten an das Bundesverwaltungsamt durch die in den §§ 4 und 5 Absatz 4 bezeichneten öffentlichen Stellen,
3.
zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Übermittlung von Daten nach den §§ 6 und 7 durch das Bundesverwaltungsamt,
4.
zum Verfahren nach § 6 Absatz 2,
5.
zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Datenübermittlung nach den §§ 8 und 9,
7.
zum Verfahren der Sperrung nach § 14.