Gesetze / Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
VerbrVerbG§ 12
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
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VerbrVerbGDieses Gesetz tritt am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.