Gesetze / Verdienststatistikgesetz

VerdStatG

§ 6 Erprobung der Verwendung von Verwaltungsdaten

Für die Erhebung nach § 4 wird beginnend mit der Erfassung für das Kalenderjahr 2014 untersucht, welche der in § 4 Absatz 1 genannten Erhebungsmerkmale sich durch die Verknüpfung mit den Daten der Sozialversicherung unter Nutzung des Hilfsmerkmals der Versicherungsnummer der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzen lassen.

§ 5 § 7