Gesetze / Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte
VermSammlG§ 4
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte
VermSammlGDas Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.