Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen

VersFachwPrV 2008

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

§ 11 § 13