Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
VersFachwPrV 2008§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Versicherungsfachwirt/ Geprüfte Versicherungsfachwirtin vom 16. März 1998 (BGBl. I S. 487) außer Kraft.