Gesetze / VersImmoDarlSachkV · BGBl I 2016, 2765

Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

5 Normen · ausgefertigt 28.11.2016 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Sachkunde der mit der Kreditvergabe befassten Mitarbeiter
  3. § 2 Berufsqualifikation als Sachkundenachweis
  4. § 3 Anerkennung ausländischer Befähigungsnachweise im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
  5. § 4 Subdelegation
  6. § 5 Inkrafttreten
  7. Schlussformel