Gesetze / Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

VersImmoDarlSachkV

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

§ 5