Gesetze / Versteigererverordnung
VerstV 2003§ 7 Zuschlag
Der Versteigerer darf den Zuschlag erst erteilen, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebots kein Übergebot abgegeben wird.
Gesetze / Versteigererverordnung
VerstV 2003Der Versteigerer darf den Zuschlag erst erteilen, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebots kein Übergebot abgegeben wird.