Gesetze / Anordnung über die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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II.

In begründeten Fällen behalte ich mir die Vertretung bei den in Ziffer I bezeichneten Klagen vor.