Gesetze / Anordnung über die Vertretung des Bundes bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
VertrBMinFSFJAnOIII.
Diese Anordnung findet keine Anwendung auf Klagen, die vor Inkrafttreten dieser Anordnung erhoben worden sind.