Gesetze / Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung

VfAusbV

§ 9 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung sowie
2.
Bereitstellen der Veranstaltungstechnik.
§ 8 § 10