Gesetze / Veranstaltungsfachkräfteausbildungsverordnung
VfAusbV§ 9 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Auswählen der Veranstaltungstechnik und Sicherstellen der Stromversorgung sowie
2.
Bereitstellen der Veranstaltungstechnik.