Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/zur Film- und Videoeditorin

VideoedAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Film- und Videoeditor/Film- und Videoeditorin wird staatlich anerkannt.

§ 2