Gesetze / Viehverkehrsverordnung
ViehVerkV 2007Anlage 3 (zu § 25 Absatz 1)Muster für Kontrollbücher
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 222)
A. Viehhandelskontrollbuch
B. Transportkontrollbuch
C. Desinfektionskontrollbuch
A. Viehhandelskontrollbuch
| Abgabe | Identifizierung | Übernehmer | |||
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| Ort und Datum der Übernahme | bisheriger Besitzer a) Name und Anschrift b) Registriernummer bei Transportunter- nehmen c) Kfz-Kennzeichen des Transportfahrzeugs | bei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kennzeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kennzeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stückzahl, Rasse, ungefähres Alter | Datum der Abgabe | Name und Anschrift | gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung |
B. Transportkontrollbuch
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a) Ort und Datum der Übernahme b) Uhrzeit des Verlade- beginns c) Abfahrtszeit d) voraussichtliche Dauer der Beförde- rung | Name und Anschrift des bisherigen Tierhalters | bei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kennzeichnung; bei Schafen und Ziegen Stückzahl, Kennzeichnung; bei Pferden Geschlecht, Farbe, ungefähres Alter, Abzeichen, Markierungen; bei Geflügel Stück- zahl, Rasse, ungefähres Alter | Datum und Zeitpunkt der Übergabe | Fahrtziel Name und Anschrift des Übernehmers | gegebenenfalls Nummer der Bescheinigung |
C. Desinfektionskontrollbuch
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| Datum des Transports | Art der beförderten Tiere | Datum der Reinigung und Desinfektion | Ort der Reinigung und Desinfektion | Desinfektionsmittel/ eingesetzte Konzen- tration |