Gesetze / Bekanntmachung über die Zuständigkeit für die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu Entscheidungen der Hohen Behörde und des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
VollstrKlZustEGKSBekSchlußformel
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers