Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung

VwGO

§ 46

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel

1.
der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
2.
der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.
3.
(weggefallen)
§ 45 § 47