Gesetze / Wehrdisziplinarordnung WDO 2002 § 26 Disziplinararrest Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Der Disziplinararrest besteht in einfacher Freiheitsentziehung. Er dauert mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen.