Gesetze / Wehrdisziplinarordnung WDO 2002 § 7 Disziplinarbuch Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 13.04.2025. Zur aktuellen Fassung → Förmliche Anerkennungen, unanfechtbare Disziplinarmaßnahmen und Strafen sind in das Disziplinarbuch einzutragen.