Gesetze / Wehrdisziplinarordnung

WDO 2025

§ 7 Disziplinarbuch

Förmliche Anerkennungen, unanfechtbar verhängte Disziplinarmaßnahmen und rechtskräftig ausgesprochene Strafen sind in das Disziplinarbuch einzutragen.

§ 6 § 8