Gesetze / WGSVG · BGBl I 1970, 1846

Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung

27 Normen · ausgefertigt 22.12.1970 · Änderungen

  1. I. · Gemeinsame Vorschriften
  2. § 1 Begriffsbestimmungen
  3. § 2 Amtshilfe
  4. § 3 Glaubhaftmachung
  5. II. · Gesetzliche Unfallversicherung
  6. § 4 Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
  7. § 5 Zahlungen ins Ausland an Ausländer
  8. § 6 Zahlungen ins Ausland an Deutsche
  9. III. · Gesetzliche Rentenversicherung
  10. § 7 Grundsatz
  11. 1. · Freiwillige Beitragszahlung
  12. § 8 Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
  13. § 9 Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
  14. § 10 Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
  15. § 10a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
  16. 2. · Leistungsrecht
  17. § 11 Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
  18. § 12 Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
  19. § 12a Anrechnung von Kindererziehungszeiten
  20. § 13 Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
  21. § 14 Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
  22. § 15 Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
  23. § 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
  24. § 17 Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
  25. § 17a Ausnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
  26. § 17b Ausnahmen von der Anwendung des alten Rechts
  27. § 17c Rentenbeginn in Sonderfällen
  28. 3. · Zahlung von Renten ins Ausland
  29. § 18 Zahlungen an Verfolgte
  30. § 19 Zahlungen an vertriebene Verfolgte
  31. 4. · Anwendung des Fremdrentengesetzes
  32. § 20 Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
  33. § 21 Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
  34. § 22 Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung