Gesetze / WOS 2002 · BGBl I 2002, 594

Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

60 Normen · ausgefertigt 07.02.2002 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Erster Teil · Wahl der Bordvertretung
  4. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  5. § 1 Wahlvorstand
  6. § 2 Wählerliste
  7. § 3 Einsprüche gegen die Wählerliste
  8. § 4 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
  9. § 5 Wahlausschreiben
  10. § 6 Wahlvorschläge
  11. § 7 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
  12. § 8 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
  13. § 9 Ungültige Wahlvorschläge
  14. § 10 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
  15. § 11 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
  16. § 12 Stimmabgabe
  17. § 13 Wahlvorgang
  18. § 14 Öffentliche Stimmauszählung
  19. § 15 Feststellung des Wahlergebnisses
  20. § 16 Wahlniederschrift
  21. § 17 Benachrichtigung der Bekanntmachung der Gewählten
  22. § 18 Aufbewahrung der Wahlakten
  23. Zweiter Abschnitt · Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung
  24. Erster Unterabschnitt · Wahlvorschläge
  25. § 19 Zusätzliche Erfordernisse
  26. § 20 Ordnung der Vorschlagslisten
  27. Zweiter Unterabschnitt · Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)
  28. § 21 Stimmzettel, Stimmabgabe
  29. § 22 Verteilung der Sitze auf die Vorschlagslisten
  30. § 23 Ablehnung der Wahl
  31. Dritter Unterabschnitt · Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)
  32. § 24 Stimmzettel, Stimmabgabe
  33. § 25 Ermittlung der Gewählten
  34. § 26 Ablehnung der Wahl
  35. Dritter Abschnitt · Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)
  36. § 27 Grundsatz für die Wahl des Mitglieds der Bordvertretung
  37. § 28 Wahlvorschläge
  38. § 29 Stimmzettel, Stimmabgabe
  39. § 30 Wahlergebnis
  40. Vierter Abschnitt · Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes
  41. § 31 Verfahren
  42. Zweiter Teil · Wahl des Seebetriebsrats
  43. Erster Abschnitt · Allgemeine Vorschriften
  44. § 32 Wahlvorstand
  45. § 33 Wählerliste
  46. § 34 Wählbarkeitsliste
  47. § 35 Bekanntmachung
  48. § 36 Einsprüche gegen die Wählerliste oder die Wählbarkeitsliste
  49. § 37 Bestimmung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
  50. § 38 Wahlausschreiben
  51. § 39 Wahlvorschläge
  52. § 40 Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
  53. § 41 Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber
  54. § 42 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
  55. § 43 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
  56. § 44 Ungültige Wahlvorschläge
  57. § 45 Nichteinreichung von Wahlvorschlägen
  58. § 46 Briefwahl
  59. § 47 Vorbereitung der Stimmabgabe
  60. § 48 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
  61. § 49 Frist für die Stimmabgabe
  62. § 50 Stimmabgabe
  63. § 51 Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
  64. § 52 Öffentliche Stimmauszählung
  65. § 53 Feststellung des Wahlergebnisses
  66. § 54 Wahlniederschrift
  67. § 55 Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
  68. § 56 Aufbewahrung der Wahlakten
  69. Zweiter Abschnitt · Besondere Vorschriften
  70. § 57 Wahl mehrerer Mitglieder des Seebetriebsrats
  71. § 58 Wahl nur eines Mitglieds des Seebetriebsrats
  72. Dritter Teil · Übergangs- und Schlussvorschriften
  73. § 59 Berechnung der Fristen
  74. § 60 Inkrafttreten
  75. Schlussformel