Gesetze / Verordnung über die Erstreckung von Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets auf dem Gebiet der Wertpapierbereinigung und des Kapitalverkehrs auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau
WPapBerErstrV§ 1
Das Gesetz der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets zur Bereinigung des Wertpapierwesens (Wertpapierbereinigungsgesetz) vom 19. August 1949 (WiGBl. S. 295) wird in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern sowie im bayerischen Kreis Lindau mit der Maßgabe in Kraft gesetzt, daß auch Wertpapiere in Kraft bleiben, für die eine Lieferbarkeitsbescheinigung nach
bis zum 1. Oktober 1949 ausgestellt worden ist oder auf Grund eines bis zum 31. Januar 1950 gestellten Antrags bis zum 30. September 1950 ausgestellt wird.