Gesetze / Verordnung über die Erstreckung von Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets auf dem Gebiet der Wertpapierbereinigung und des Kapitalverkehrs auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau

WPapBerErstrV

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

§ 2