Gesetze / Gesetz zu den Verträgen vom 14. September 1994 des Weltpostvereins
WPostVtr1994GArt 7
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem die Verträge des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.