Gesetze / Gesetz zu den Verträgen vom 5. Oktober 2004, 12. August 2008, 11. Oktober 2012 und 6. Oktober 2016 des Weltpostvereins
WPostVtr2016GArt 2 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Ergänzenden Bestimmungen des Weltpostvereins vom 31. März 2017 zu den in Artikel 1 Absatz 1 Nummer 6 genannten Verträgen sowie Änderungen, die der Rat für Postbetrieb des Weltpostvereins vor Zusammentreten des nächsten Weltpostkongresses zu diesen Ergänzenden Bestimmungen beschlossen hat, in Kraft zu setzen und die Ergänzenden Bestimmungen sowie deren Änderungen im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.
(2) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates künftige Änderungen der Verträge des Weltpostvereins in Kraft zu setzen, soweit sich diese beziehen auf:
Die Ermächtigung nach Absatz 2 umfasst nur