Gesetze / WSF-KostV · BGBl I 2020, 2051

Verordnung über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz entstehen

15 Normen · ausgefertigt 01.10.2020 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Kostenschuldner
  3. § 2 Entstehung der Kostenerstattungspflicht
  4. § 3 Kostenfestsetzung und Kosteneinziehung
  5. § 4 Umfang der zu erstattenden Kosten; Kostenpauschale
  6. § 4a Kostenermäßigung
  7. § 5 Fälligkeit
  8. § 6 Vorschuss- und Abschlagszahlung, Sicherheitsleistung
  9. § 7 Festsetzungsverjährung
  10. § 8 Zahlungsverjährung
  11. § 9 Unterbrechung der Zahlungsverjährung
  12. § 10 Säumniszuschlag
  13. § 11 Stundung, Niederschlagung und Erlass
  14. § 12 Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kostenerstattungen
  15. § 13 Übergangsregelung
  16. § 14 Inkrafttreten