Gesetze / WSF-KostV · BGBl I 2020, 2051
Verordnung über die Erstattung von Kosten, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz entstehen
15 Normen · ausgefertigt 01.10.2020 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Kostenschuldner
- § 2 Entstehung der Kostenerstattungspflicht
- § 3 Kostenfestsetzung und Kosteneinziehung
- § 4 Umfang der zu erstattenden Kosten; Kostenpauschale
- § 4a Kostenermäßigung
- § 5 Fälligkeit
- § 6 Vorschuss- und Abschlagszahlung, Sicherheitsleistung
- § 7 Festsetzungsverjährung
- § 8 Zahlungsverjährung
- § 9 Unterbrechung der Zahlungsverjährung
- § 10 Säumniszuschlag
- § 11 Stundung, Niederschlagung und Erlass
- § 12 Erstattung überzahlter oder zu Unrecht erhobener Kostenerstattungen
- § 13 Übergangsregelung
- § 14 Inkrafttreten