Gesetze / Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen an die Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes

WSVZustNeuOV

Art 4

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.

(2)

Art 3