Gesetze / Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen an die Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
WSVZustNeuOVArt 4
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.
(2)
Gesetze / Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen an die Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes
WSVZustNeuOV(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.
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