Gesetze / Werksteinherstellerausbildungsverordnung
WStHAusbV§ 14 Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Bearbeiten von Oberflächen,
2.
Herstellen von Werksteinen,
3.
Terrazzo- und Werksteintechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.