Gesetze / Werksteinherstellerausbildungsverordnung

WStHAusbV

§ 9 Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Versetzen von Werksteinen und
2.
Instandsetzen von Werksteinen.
§ 8 § 10