Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus

WTOVorRV

§ 1

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus gilt deren Satzung vom 27. September 1970. Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2