Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Juni 1995 zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel

WVögelAbkG

Art 1

Dem in Den Haag am 15. August 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel vom 16. Juni 1995 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Art 2