Gesetze / Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz
WVwAÜG§ 2 Karrierecenter der Bundeswehr
Die Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes den Kreiswehrersatzämtern zugewiesen sind, werden den Karrierecentern der Bundeswehr übertragen.