Gesetze / Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

WZG§4MLTBek 1

Anlage 1

Amtliches Gewährzeichen der Milchabsatzbehörde

(Inhalt: Nicht darstellbares Gewährzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1972, 1389)