Gesetze / Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Regelung des Betriebs von Anlagen

WaStrGAnlErmV

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

§ 1