Gesetze / Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach dem Bundeswasserstraßengesetz über die Zulassung des Befahrens von Talsperren und Speicherbecken mit Wasserfahrzeugen
WaStrGTalspErmV§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.