Gesetze / Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf
WaStrNOKanalÜbgV§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.