Gesetze / Verordnung über den Übergang des zur Bundeswasserstraße Rhein gehörenden Altarms Ginsheimer Altrhein auf die Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg

WaStrRheinÜbgV 2005

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

§ 2