Gesetze / Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
WaStrSchlBetrZV 2009§ 3 Abweichungen von Schleusenbetriebszeiten
Von den im Anhang festgesetzten Schleusenbetriebszeiten kann aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen vorübergehend abgewichen werden. Diese Änderungen werden bekannt gegeben.