Gesetze / Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
WaStrSchlBetrZV 2009§ 5 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.