Gesetze / Verordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck
WaStrTraveÜbgV§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck
WaStrTraveÜbgVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.