Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin

Wabau-AusbV 2004

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin wird staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, ist er ein Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen ist er ein Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft.

§ 2