Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
Wabau-AusbV 2004§ 6 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin
Wabau-AusbV 2004Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.