Gesetze / WaffRG · BGBl I 2020, 166, 184

Gesetz über das Nationale Waffenregister

34 Normen · ausgefertigt 17.02.2020 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Zweck des Waffenregisters, Registerbehörde, Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
  3. § 1 Zweck des Waffenregisters
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Registerbehörde
  6. § 4 Fachliche Leitstelle Nationales Waffenregister
  7. Abschnitt 2 · Datenbestand des Waffenregisters
  8. § 5 Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
  9. § 6 Grunddaten des Waffenregisters
  10. § 7 Vergabe und Verarbeitung von Ordnungsnummern
  11. Abschnitt 3 · Datenübermittlungen an die Registerbehörde und die Waffenbehörden
  12. § 8 Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
  13. § 9 Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
  14. § 10 Zuständigkeit für Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten
  15. § 11 Unterrichtung der Waffenbehörden durch die Registerbehörde
  16. § 12 Protokollierungspflicht bei der Speicherung
  17. Abschnitt 4 · Datenübermittlung der Registerbehörde
  18. § 13 Öffentliche Stellen, die zum Ersuchen berechtigt sind
  19. § 14 Form des Übermittlungsersuchens
  20. § 15 Inhalt des Übermittlungsersuchens
  21. § 16 Datenübermittlung der Registerbehörde an die ersuchende Stelle
  22. § 17 Übermittlungsersuchen in besonderen Fällen
  23. § 18 Zulässigkeit der Datenübermittlung
  24. § 19 Gruppenauskunft
  25. § 20 Datenabruf im automatisierten Verfahren
  26. § 21 Gruppenauskunft auf Abruf im automatisierten Verfahren
  27. § 22 Datenübermittlung an die Aufsichtsbehörden
  28. § 23 Unterrichtungspflicht bei Unrichtigkeit der übermittelten Daten
  29. § 24 Datenübermittlung für statistische Zwecke
  30. § 25 Protokollierungspflicht bei der Datenübermittlung
  31. § 26 Zweckänderung bei der Datenverarbeitung
  32. Abschnitt 5 · Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
  33. § 27 Speicherfristen
  34. § 28 Verantwortlichkeiten für die Löschung
  35. § 29 Einschränkung der Verarbeitung
  36. Abschnitt 6 · Rechte der betroffenen Person
  37. § 30 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  38. § 31 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
  39. Abschnitt 7 · Verordnungsermächtigung und Schlussvorschriften
  40. § 32 Verordnungsermächtigung
  41. § 33 Ausschluss abweichenden Landesrechts
  42. § 34 Übergangsvorschrift