Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wasserbaumeister/Geprüfte Wasserbaumeisterin WasBauPrV § 10 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. November 2007 in Kraft.