Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin

WasserMeistPrV

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.

§ 9 § 11