Gesetze / Wasserstoffnetzentgeltverordnung
WasserstoffNEV§ 11 Kalkulatorische Steuern
Im Rahmen der Ermittlung der Wasserstoffnetzkosten kann die dem Wasserstoffnetzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.