Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
WeißzuckerBhV§ 7 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker
WeißzuckerBhVDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.