Gesetze / Weingesetz
WeinG 1994§ 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
Die Regelungen des Abschnitts 9a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gelten entsprechend.
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WeinG 1994Die Regelungen des Abschnitts 9a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gelten entsprechend.