Gesetze / Wirtschaftsprüferordnung WiPrO § 108 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden von dem Generalbundesanwalt wahrgenommen.